Datenschutzinformation Mietvertrag
Als Vermieter sind Sie ohne entsprechende Vereinbarung nicht berechtigt, die Daten Ihres Mieters weiter zu geben.
In der Regel ist eine Datenweitergabe aber zwingend erforderlich oder zumindest sinnvoll, z.B. an externe Abrechnungsunternehmen die für die Erstellung der Heizkostenabrechnung auf den Namen des Mieters verantwortlich sind oder an die Hausverwaltung.
Damit Sie die erforderlichen Daten auch weiter geben dürfen empfehlen wir Ihnen diese Datenschutzinformation mit Ihrem Mieter abzuschließen. Dies kann ggf. auch nach Abschluss des Mietvertrages erfolgen.