Beitragsliste
Unsere Jahresbeiträge
Art der Immobilie |
für das
|
für jedes
|
|---|---|---|
gewerblich (mit-)genutzte Immobilie |
81,00 |
51,00 |
Mehrfamilienhaus ab 4 Parteien |
81,00 |
51,00 |
Ein- bis Dreifamilienhaus bis 3 Parteien |
66,00 |
45,00 |
Eigentums-, Ferien-, Einliegerwohnung |
60,00 |
42,00 |
Garage, Stellplatz, unbebautes Grundstück |
60,00 |
42,00 |
Die aktuelle Beitragsliste können Sie hier herunterladen:
- Jährlicher Mitgliedsbeitrag
-
Im Beitrag enthalten
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beinhaltet
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Speicherung und Verwaltung der personenbezogenen Daten sowie der an uns übersandten Dokumente, zum Beispiel im Rahmen einer Abrechnungserstellung oder des außergerichtlichen Schriftverkehrs.
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den Zugang zum Online-Mitgliederbereich mit vielen interessanten Themen, Urteilen, Online-Formularen wie zum Beispiel Bonitätsabfrage, Abrechnungsauftrag.
-
die kostenlose Rechtsberatung im Rahmen des Miet- und Eigentumsrechts durch vereinseigene Anwälte.
-
den Zugang zu allen kostenpflichtigen Leistungen unseres Vereins, wie zum Beispiel Abrechnungserstellung, Bonitätsauskunft, außergerichtlicher Schriftverkehr, Abrechnungsprüfung, Wohnungsübergabe.
Höhe des Beitrages
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Art Ihrer Immobilie. Möchten Sie nur 1 Objekt in die Mitgliedschaft aufnehmen, gilt der "Jahresbeitrag für das 1.Objekt". Jedes weitere in die Mitgliedschaft aufgenommene Objekt wird mit einem reduzierten Beitrag von uns abgerechnet, diesen sehen Sie in der Spalte "Jahresbeitrag für jedes weitere Objekt".
Nachfolgend ein paar Beispiele für die Berechnung des Jahresbeitrages nach Art und Anzahl der in die Mitgliedschaft aufzunehmenden Immobilien:
- 3 Eigentumswohnungen
Errechneter Jahresbeitrag*: 1x60,00 + 2x42,00 = 144,00.
- 1 Mehrfamilienhaus und 1 Eigentumswohnung
Errechneter Jahresbeitrag*: 1x81,00 + 1x42,00 = 123,00.
- 1 Eigentumswohnungen und 1 gewerblich genutztes Haus
Errechneter Jahresbeitrag*: 1x81,00 + 1x42,00 = 123,00.
- 1 Ein- bis Dreifamilienhaus und 1 Eigentumswohnung
Errechneter Jahresbeitrag*: 1x66,00 + 1x42,00 = 108,00.
- 1 Eigentumswohnung
Errechneter Jahresbeitrag*: 1x60,00 = 60,00.
*alle Preisangaben sind Bruttopreise in Euro.
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- Einmalige Aufnahmegebühr
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Zu Beginn der Mitgliedschaft ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 36,00 Euro zu entrichten.
Diese Gebühr fällt nur einmalig zu Beginn des ersten Mitgliedsjahres an. In den Folgejahren zahlen Sie dann nur noch den Mitgliedsbeitrag.
*alle Preisangaben sind Bruttopreise in Euro.
- Beiträge für Individuelle Leistungen
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Für individuelle Leistungen fallen zusätzlich folgende Kosten an:
Leistung Preis* Abgabe von Vordrucken zur Vorzugspreisen speziell für Mitglieder
(z.B. Mietvertrag, Mieterhöhungsverlangen)
ab 1,00
Erstellung der Heizkostenabrechnung je Mietpartei pro Abrechnungsmonat (bei Angabe aller relevanten Daten)
ab 3,30
Erstellung der Nebenkostenabrechnung je Mietpartei pro Abrechnungsmonat (beinhaltet Gesamtaufstellung der Nebenkosten und Einzelabrechnung, bei Angabe aller relevanten Daten). Zusätzliche Gebühren können ggf. für unsortierte Belegabgabe anfallen.
3,50
Bonitätsprüfung Ihrer Mietinteressenten (Privatperson)
10,00
Schriftliche Rechtsauskunft im Rahmen des Miet- und Eigentumsrechts (per E-Mail, Brief oder Fax)
10,00
Außergerichtlicher Schriftverkehr im Rahmen des Miet- und Eigentumsrechts (soweit gewünscht zuzüglich Gebühren für Einschreiben etc.)
ab 30,00
Überprüfung der Hausgeld- oder Heizkostenabrechnung pro Einheit (soweit gewünscht zuzüglich Kosten für Beleganforderung)
ab 30,00
Wohnungsübergabe (Protokoll- und Verhandlungsführung durch uns vor Ort beim Übergabetermin, ggf. zuzüglich Anfahrtskosten)
ab 80,00
Mögliche Zusatzkosten
Die Angabe "ab" in vorstehender Tabelle bedeutet, dass je nach Aufwand und Art zusätzliche Kosten anfallen können, wie zum Beispiel:
- Erstellung von Abrechnungen für weniger als 12 Monate
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen aus Ordnern oder Belegen, die unsortiert sind und auch Belege enthalten, die nicht abgerechnet werden können
- Bonitätsprüfung von Firmen
- Unsere und fremde Kopierkosten (z.B. von Hausverwaltungen für Beleganforderung in Rechnung gestellte Kopierkosten)
- Abweichende Versandarten, wie Einschreiben oder Rückschein
- Gebühr für verlorenen Mitgliedsausweis
- Anfahrtskosten bei Wohnungsübergaben über 10 km um die Geschäftsstelle
Beispiele
- Beauftragung zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung
Sie übermitteln uns die Hausgeldabrechnung, Angaben zur Höhe Grundsteuer, mietvertraglich relevante Umlageschlüssel (oder den kompletten Mietvertrag) per Post oder als PDF-Dateien und beauftragen uns mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung für 1 Jahr für 2 Mietparteien
Einmalige Kosten*: 2 (Mietparteien) x 12 Monate x 3,50/Monat = 84,00.
- Außergerichtlicher Schriftverkehr
Sie übergeben uns ein Schreiben des Mieters, in dem dieser eine Mietminderung ankündigt, die unberechtigt oder zu hoch angesetzt ist, besprechen die Rechtslage mit unseren Anwälten und lassen von uns ein Antwortschreiben an Ihren Mieter senden.
Das Original des Schreibens geht an Ihren Mieter als Einschreiben, das Duplikat geht mit Rechnung direkt an Sie.
Die Rechtsberatung bei unseren Anwälten ist kostenfrei.
Einmalige Kosten*: 15,00 (Gebühr für Schriftverkehr) + 5,00 (Einschreibgebühr) = 20,00
- Überprüfung der Hausgeldabrechnung
Sie übermitteln uns die Hausgeldabrechnung mit der Bitte diese zu Prüfen.
Sie erhalten das Prüfergebnis mit Angabe der von uns bemängelten Positionen aus der geprüften Abrechnung. Soweit wir es für ratsam halten, legen wir Ihnen ggf. nahe, Belege zur Prüfung von der Hausverwaltung uns anfordern zu lassen.
Einmalige Kosten*: 30,00
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kosten für Ihre gewünschte individuelle Leistung anfallen, kontaktieren Sie eine unserer Geschäftsstellen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.
*alle Preisangaben sind Bruttopreise in Euro.
- Beendigung der Mitgliedschaft
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Kündigungsfrist
Die Mitgliedschaft kann schriftliche jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt zum Ende des Beginndatums der Mitgliedschaft, soweit sie drei Monate vor Ablauf des Beginndatums bei uns eingeht.
Wichtiges zum Mitgliedsausweis
Der Mitgliedsausweis des Vermieter Verein e.V. ist Eigentum des Vereins. Mit diesem Ausweis, weisen Sie sich gegenüber unseren Geschäftsstellen und bei unseren Anwälten als Mitglied aus.
Rückgabeverpflichtung
Der Mitgliedsausweis muss zur Wahrung der Kündigung an den Verein bis zum Ende des Beginndatums zurück gesandt werden um einen weiteren Leistungsbezug über das Kündigungsdatum hinaus ausschließen zu können.
Ausweisverlust
Wurde der Mitgliedsausweis verloren, müssen Sie uns dies unbedingt mitteilen, da sich die Mitgliedschaft bei Nichteingang des Ausweises automatisch jeweils um sechs Monate verlängert.
- Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft in unserem Verein beginnt am Tag der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages bzw. am Tag des Absendens des Online-Mitgliedschafts-Antrages. Sie wird zunächst auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um jeweils ein Jahr.
- Einmalberatung
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Wenn Sie nicht Mitglied in unserem Verein werden möchten, jedoch einmalig Auskunft durch unsere Juristen im Miet- und Eigentumsrecht benötigen, können Sie eine Einmalberatung buchen.
Die Kosten für die Einmal-Beratung betragen aktuell 50,00 Euro.