Beitragsliste

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beitragsliste

Unsere Jahresbeiträge

Art der Immobilie

für das
1.Objekt*

für jedes
weitere Objekt*

gewerblich (mit-)genutzte Immobilie

81,00

51,00

Mehrfamilienhaus ab 4 Parteien

81,00

51,00

Ein- bis Dreifamilienhaus bis 3 Parteien

66,00

45,00

Eigentums-, Ferien-, Einliegerwohnung

60,00

42,00

Garage, Stellplatz, unbebautes Grundstück

60,00

42,00

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Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Im Beitrag enthalten

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beinhaltet

  • Speicherung und Verwaltung der personenbezogenen Daten sowie der an uns übersandten Dokumente, zum Beispiel im Rahmen einer Abrechnungserstellung oder des außergerichtlichen Schriftverkehrs.

  • den Zugang zum Online-Mitgliederbereich mit vielen interessanten Themen, Urteilen, Online-Formularen wie zum Beispiel Bonitätsabfrage, Abrechnungsauftrag.

  • die kostenlose Rechtsberatung im Rahmen des Miet- und Eigentumsrechts durch vereinseigene Anwälte.

  • den Zugang zu allen kostenpflichtigen Leistungen unseres Vereins, wie zum Beispiel Abrechnungserstellung, Bonitätsauskunft, außergerichtlicher Schriftverkehr, Abrechnungsprüfung, Wohnungsübergabe.

Höhe des Beitrages

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der Art Ihrer Immobilie. Möchten Sie nur 1 Objekt in die Mitgliedschaft aufnehmen, gilt der "Jahresbeitrag für das 1.Objekt". Jedes weitere in die Mitgliedschaft aufgenommene Objekt wird mit einem reduzierten Beitrag von uns abgerechnet, diesen sehen Sie in der Spalte "Jahresbeitrag für jedes weitere Objekt". 

Nachfolgend ein paar Beispiele für die Berechnung des Jahresbeitrages nach Art und Anzahl der in die Mitgliedschaft aufzunehmenden Immobilien:

  • 3 Eigentumswohnungen

    Errechneter Jahresbeitrag*: 1x60,00 + 2x42,00 = 144,00.
     
  • 1 Mehrfamilienhaus und 1 Eigentumswohnung

    Errechneter Jahresbeitrag*: 1x81,00 + 1x42,00 = 123,00.
     
  • 1 Eigentumswohnungen und 1 gewerblich genutztes Haus

    Errechneter Jahresbeitrag*: 1x81,00 + 1x42,00 = 123,00.
     
  • 1 Ein- bis Dreifamilienhaus und 1 Eigentumswohnung

    Errechneter Jahresbeitrag*: 1x66,00 + 1x42,00 = 108,00.
     
  • 1 Eigentumswohnung

    Errechneter Jahresbeitrag*: 1x60,00 = 60,00.

*alle Preisangaben sind Bruttopreise in Euro.

Einmalige Aufnahmegebühr

 

Zu Beginn der Mitgliedschaft ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 36,00 Euro zu entrichten.

Diese Gebühr fällt nur einmalig zu Beginn des ersten Mitgliedsjahres an. In den Folgejahren zahlen Sie dann nur noch den Mitgliedsbeitrag.

*alle Preisangaben sind Bruttopreise in Euro.

Beiträge für Individuelle Leistungen

 

Für individuelle Leistungen fallen zusätzlich folgende Kosten an:

Leistung Preis*
Abgabe von Vordrucken zur Vorzugspreisen speziell für Mitglieder
(z.B. Mietvertrag, Mieterhöhungsverlangen)
 
ab 1,00
 
Erstellung der Heizkostenabrechnung je Mietpartei pro Abrechnungsmonat (bei Angabe aller relevanten Daten)
 
ab 3,30
 
Erstellung der Nebenkostenabrechnung je Mietpartei pro Abrechnungsmonat (beinhaltet Gesamtaufstellung der Nebenkosten und Einzelabrechnung, bei Angabe aller relevanten Daten). Zusätzliche Gebühren können ggf. für unsortierte Belegabgabe anfallen.
 
3,50
 
Bonitätsprüfung Ihrer Mietinteressenten (Privatperson)
 
10,00
 
Schriftliche Rechtsauskunft im Rahmen des Miet- und Eigentumsrechts (per E-Mail, Brief oder Fax)
 
10,00
 
Außergerichtlicher Schriftverkehr im Rahmen des Miet- und Eigentumsrechts (soweit gewünscht zuzüglich Gebühren für Einschreiben etc.)
 
ab 30,00
 
Überprüfung der Hausgeld- oder Heizkostenabrechnung pro Einheit (soweit gewünscht zuzüglich Kosten für Beleganforderung)
 
ab 30,00
 
Wohnungsübergabe (Protokoll- und Verhandlungsführung durch uns vor Ort beim Übergabetermin, ggf. zuzüglich Anfahrtskosten)
 
ab 80,00
 

Mögliche Zusatzkosten

Die Angabe "ab" in vorstehender Tabelle bedeutet, dass je nach Aufwand und Art zusätzliche Kosten anfallen können, wie zum Beispiel:

  • Erstellung von Abrechnungen für weniger als 12 Monate
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen aus Ordnern oder Belegen, die unsortiert sind und auch Belege enthalten, die nicht abgerechnet werden können
  • Bonitätsprüfung von Firmen
  • Unsere und fremde Kopierkosten (z.B. von Hausverwaltungen für Beleganforderung in Rechnung gestellte Kopierkosten)
  • Abweichende Versandarten, wie Einschreiben oder Rückschein
  • Gebühr für verlorenen Mitgliedsausweis
  • Anfahrtskosten bei Wohnungsübergaben über 10 km um die Geschäftsstelle

Beispiele

  • Beauftragung zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung
    Sie übermitteln uns die Hausgeldabrechnung, Angaben zur Höhe Grundsteuer, mietvertraglich relevante Umlageschlüssel (oder den kompletten Mietvertrag) per Post oder als PDF-Dateien und beauftragen uns mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung für 1 Jahr für 2 Mietparteien

    Einmalige Kosten*: 2 (Mietparteien) x 12 Monate x 3,50/Monat = 84,00.
     
  • Außergerichtlicher Schriftverkehr
    Sie übergeben uns ein Schreiben des Mieters, in dem dieser eine Mietminderung ankündigt, die unberechtigt oder zu hoch angesetzt ist, besprechen die Rechtslage mit unseren Anwälten und lassen von uns ein Antwortschreiben an Ihren Mieter senden.
    Das Original des Schreibens geht an Ihren Mieter als Einschreiben, das Duplikat geht mit Rechnung direkt an Sie.

    Die Rechtsberatung bei unseren Anwälten ist kostenfrei.

    Einmalige Kosten*: 15,00 (Gebühr für Schriftverkehr) + 5,00 (Einschreibgebühr) = 20,00
     
  • Überprüfung der Hausgeldabrechnung
    Sie übermitteln uns die Hausgeldabrechnung mit der Bitte diese zu Prüfen.
    Sie erhalten das Prüfergebnis mit Angabe der von uns bemängelten Positionen aus der geprüften Abrechnung. Soweit wir es für ratsam halten, legen wir Ihnen ggf. nahe, Belege zur Prüfung von der Hausverwaltung uns anfordern zu lassen.

    Einmalige Kosten*: 30,00

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kosten für Ihre gewünschte individuelle Leistung anfallen, kontaktieren Sie eine unserer Geschäftsstellen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

*alle Preisangaben sind Bruttopreise in Euro.

Beendigung der Mitgliedschaft

Kündigungsfrist

Die Mitgliedschaft kann schriftliche jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt zum Ende des Beginndatums der Mitgliedschaft, soweit sie drei Monate vor Ablauf des Beginndatums bei uns eingeht.

Wichtiges zum Mitgliedsausweis

Der Mitgliedsausweis des Vermieter Verein e.V. ist Eigentum des Vereins. Mit diesem Ausweis, weisen Sie sich gegenüber unseren Geschäftsstellen und bei unseren Anwälten als Mitglied aus.

Rückgabeverpflichtung

Der Mitgliedsausweis muss zur Wahrung der Kündigung an den Verein bis zum Ende des Beginndatums zurück gesandt werden um einen weiteren Leistungsbezug über das Kündigungsdatum hinaus ausschließen zu können.

Ausweisverlust

Wurde der Mitgliedsausweis verloren, müssen Sie uns dies unbedingt mitteilen, da sich die Mitgliedschaft bei Nichteingang des Ausweises automatisch jeweils um sechs Monate verlängert.

Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft in unserem Verein beginnt am Tag der Unterzeichnung des Aufnahmeantrages bzw. am Tag des Absendens des Online-Mitgliedschafts-Antrages. Sie wird zunächst auf die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um jeweils ein Jahr.

 

Einmalberatung

 

Wenn Sie nicht Mitglied in unserem Verein werden möchten, jedoch einmalig Auskunft durch unsere Juristen im Miet- und Eigentumsrecht benötigen, können Sie eine Einmalberatung buchen.

Die Kosten für die Einmal-Beratung betragen aktuell 50,00 Euro.