Betriebskostenliste
Eine Aufstellung aller umlagefähigen Betriebskosten, mit der Möglichkeit weitere sonstige Betriebskosten einzutragen.
Soweit ein Mietvertrag Bezug die Betriebskostenverordnung nimmt, muss zwar keine Betriebskostenliste beigefügt werden, allerdings können Sie als Vermieter dann auch keine "sonstigen Betriebskosten" gegenüber Ihrem Mieter abrechnen, soweit diese nicht anderweitig schriftlich vereinbart sind.
Es ist daher dringend zu empfehlen, beim Abschluss von Mietverträgen darauf zu achten, dass alle umlagefähigen sonstigen Betriebskosten vereinbart werden (z.B. mit diesem Formular als Anlage zum Mietvertrag). Ansonsten kann es passieren, dass Sie auf den sonstigen Betriebskosten die Ihnen z.B. von Ihrer Hausverwaltung in Rechnung gestellt werden "sitzen bleiben".