Beiblatt zur Erhöhung einer Teilinklusivmiete
Bei etwa 20% aller Mietverhältnisse sind zwischen Mieter und Vermieter die monatlichen Zahlungen für die Nebenkosten nicht in vollem Umfang als Vorauszahlung oder Pauschale vereinbart. Die anfallenden Nebenkosten sind in diesen Fällen (zum Teil) in der monatlichen Grundmiete enthalten.
Um eine Mieterhöhung wirksam durchsetzen zu können, müssen die in der Grundmiete enthaltenen Nebenkostenanteile berechnet, vor der Erhöhung von der aktuellen Miete abgezogen und danach wieder hinzugerechnet werden.
Dieses Formular dient Ihnen als Unterstützung für die Berechnung und kann einer Mieterhöhung als Nachweis beigefügt werden.
Exklusiv für Mitglieder
Wir füllen dieses Formular nach Ihren Angaben für Sie aus und beraten Sie in Hinblick auf mögliche Mietanpassungen.