Mieterhöhung
Miete – wie hoch darf sie sein ?
Die Miete ist seit langem unverändert oder Sie haben in Ihre Immobilie wohnwerterhöhend investiert? In diesen oder anderen Fällen kann es sein, dass die von Ihnen verlangte Miete nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Wir prüfen für unsere Mitglieder die aktuell verlangte Miete auf Erhöhungsmöglichkeiten.
Erhöhung – wir machen das für Sie
Sollten Sie als Mitglied zu einer Mieterhöhung berechtigt sein
- füllen wir für Sie die nötigen Formulare aus (z.B. Mietspiegel, Mieterhöhungsverlangen)
- teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen zusätzlich nötig sind
- versenden wir auf Wunsch das Mieterhöhungsverlangen für Sie
- wenn gewünscht auch als Einschreiben
Dabei fallen je nach Beauftragung Kosten für Mietspiegel, Erhöhungsformular, Versand, Einschreibgebühren oder eine Pauschale gemäß unserer aktuellen Beitragsliste an.
Übrigens: Mieterhöhungsverlangen erhalten Sie auch als Nichtmitglied in unserem
Service für Mitglieder
Im Mitgliederbereich finden Sie alles Wissenswerte zum Thema